Kapital statt Rente? Das sind die Risiken und Vorteile
Pensionskassen rechnen Guthaben in immer magerere Renten um. Das macht den Kapitalbezug im Vergleich noch attraktiver. Allerdings übernimmt man damit eine Reihe von Risiken, die man sehr genau abwägen muss.
Was bis vor kurzem noch Tabu war, ist heute Realität: Immer mehr Pensionskassen senken ihren Umwandlungssatz. Künftige Rentner müssen also mit deutlich weniger Geld auskommen.
Viele angehende Pensionierte überlegen deshalb, ihr Altersguthaben auszahlen zu lassen und selbst anzulegen. Denn schon eine relativ bescheidene Rendite bessert das Einkommen deutlich auf.
Ein Beispiel: Ein unverheirateter 65-Jähriger hat in seiner Pensionskasse 500’000 Franken angespart. Bei einem Umwandlungssatz von 5 Prozent erhält er 25’000 Franken Rente pro Jahr. Da er die Rente zu 100 Prozent als Einkommen versteuern muss, bleiben ihm bei einem Grenzsteuersatz von 25 Prozent noch 17‘500 Franken.
Lässt er hingegen sein Guthaben auszahlen, bekommt er nach Abzug der Auszahlungssteuer 462‘000 Franken. Anschliessend muss er das Kapital als Vermögen versteuern. Der Versicherte hat eine statistische Lebenserwartung von 84,2 Jahren. In den verbleibenden 19,2 Jahren kann er sich jedes Jahr 22’515 Franken auszahlen, wenn sein Guthaben 0,5 Prozent Rendite abwirft. Erwirtschaftet er 1 Prozent Rendite, sind es schon 24’995 Franken.
Selbst mit 0 Prozent Rendite bleibt mehr übrig als mit der Rente
Beispiel: Lediger 65-Jähriger mit einer statistischen Restlebenserwartung von 19,2 Jahren*. PK-Guthaben 500’000 Franken, Auszahlungssteuer 7,6%, Kapital nach Steuern 462’000 Franken, abzüglich Vermögenssteuer
* Quelle: Bundesamt für Statistik
Keine Leistungen im Todesfall
Legt man sein Kapital selbst an, kann man die Anlagen auf seine Situation abstimmen und entscheiden, welche Risiken man eingehen will. Braucht man nicht alles Geld bis zum Tod auf, geht der Rest an die Erben. Andererseits haben die Hinterbliebenen keinen Anspruch auf eine Rente, da die Pensionskasse nicht mehr zuständig ist.
Das grösste Risiko bleibt für Kapitalbezüger aber ein langes Leben. Leben sie deutlich länger als der Durchschnitt, kann ihnen das Geld ausgehen.
Darum ist es oft besser, den Kapitalbezug mit der Rente zu kombinieren. Die Rente sichert die Existenz bis ins hohe Alter, und mit dem ausbezahlten Kapital kann man sich Wünsche erfüllen, die darüber hinausgehen.
Bei Ehepaaren, die sich für einen solchen Mischbezug entscheiden, wählt häufig ein Ehepartner das Kapital und der andere die Rente. Wer von beiden am besten die Rente und wer das Kapital beziehen soll, hängt vor allem davon ab, welchen Umwandlungssatz die beiden Pensionskassen anwenden, um die Renten zu berechnen. Darum muss man die Konditionen sehr genau vergleichen.
Beim Mischbezug sollten Ehepaare auch genau abklären, welche Leistungen dem überlebenden Partner zustehen. In der Regel bekommen Witwen und Witwer 60 Prozent der Altersrente. Einige Pensionskassen schränken ihre Leistungen jedoch ein, wenn der Altersunterschied zwischen den Eheleuten sehr gross ist oder wenn die versicherte Person erst spät geheiratet hat.
Sie stehen vor der Pensionierung und haben Fragen? Sprechen Sie mit einem Expertenhttps://www.fisc-center.ch/post/fisc-center-journal-n_3 ihrer Bank oder der Versicherungskasse.
Bericht von VZ leicht verändert durch -Webmaster
hti/22.11.2024
Hier eine weitere Betrachtungsweise mit zusätzlichen Angaben (Steuern, Vermögensverzehr…)
Nochmal eine Betrachtungsweise mit Rechenbeispielen